Baubewilligung § 70a Wien
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Baubewilligung Wien

Vereinfachtes Verfahren gem. § 70a Bauordnung für Wien

Das vereinfachte Baubewilligungsverfahren gemäß §70a der Bauordnung für Wien (BO) bietet einen schnellen Weg zum Baubeginn, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann kann gem. § 70a eingereicht werden?

Das Verfahren ist anwendbar, wenn eine einfache Bauanzeige nicht genügt und das Verfahren nach §70b BO nicht in Frage kommt. Dabei dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §70a Absatz 1 BO vorliegen, wie zum Beispiel die Bewilligung von Abweichungen, Gebiet mit Bausperre, Hochhäuser, Planwechsel und ähnliches.

Wie läuft eine § 70a Einreichung ab?

Eine Ziviltechnikerin oder ein Ziviltechniker bestätigt, dass die Baupläne und Unterlagen den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften entsprechen. Diese Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker müssen ebenso von der Bauwerberin oder vom Bauwerber und von der Planverfasserin oder vom Planverfasser verschieden sein.

Für die Fachplanungen (Statik, Brandschutz, Bauphysik, Barrierefreiheit,…)  können jeweils auch eigenständige Bestätigungen durch andere Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker angeschlossen werden.

Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Baubehörde erfolgt die Prüfung der Zulässigkeit innerhalb von drei Monaten. Wenn keine Untersagung erfolgt, kann der Baubeginn erfolgen.

Innerhalb eines Monats nach Vorlage der vollständigen Unterlagen bei der Baubehörde kann eine Baubeginnsanzeige erstellt werden, sofern keine Mitteilung der Behörde erfolgt.

Nachbarinnen und Nachbarn können ihre subjektiv-öffentlichen Rechte bis zu drei Monate nach Baubeginn geltend machen.

Was ist zu beachten?

  • Da keine Bauverhandlung erfolgt können Anrainer binnen 3 Monaten nach Baubeginn ihre subjektiv-öffentliche Rechte geltend machen.
  • Es wird kein Baubescheid ausgestellt.
  • Ein Baubeginn kann bereits 1 Monat nach Vollständigkeit der Unterlagen bei der Behörde angezeigt werden. Danach kann sofort, solange keine Mitteilung durch die Behörde erfolgt, gebaut werden.

Vorteile einer § 70a Einreichung

Die Vorteile einer vereinfachten Einreichung gemäß §70a der Bauordnung für Wien (BO) umfassen:

  1. Schneller Baubeginn: Das vereinfachte Verfahren ermöglicht einen schnelleren Baubeginn, da bereits nach einer Frist von 1 Monat, nach Vorlage der vollständigen Unterlagen, der Baubeginn gesetzt werden kann.
  2. Einfachere Verfahren: Das Verfahren ist weniger komplex und erfordert keine Bauverhandlung im Vergleich zu anderen Bewilligungsverfahren.
  3. Kosteneffizienz: Durch die schnellere Bearbeitung und die geringere Komplexität können die Kosten für die Bewilligung reduziert werden.
  4. Klarheit und Sicherheit: Eine Ziviltechnikerin oder ein Ziviltechniker bestätigt, dass die Baupläne und Unterlagen den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften entsprechen, was für Klarheit und Sicherheit sorgt.
  5. Verringerte Bürokratie: Das Verfahren reduziert den bürokratischen Aufwand, da weniger umfangreiche Verfahren benötigt werden und die Verwaltung somit entlastet wird.
  6. Zeitersparnis für Bauherren: Durch die schnellere Bearbeitung können Bauprojekte zügiger starten, was für Bauherren eine erhebliche Zeitersparnis bedeutet.
  7. Förderung kleinerer Bauvorhaben: Insbesondere für kleinere Bauvorhaben bietet das vereinfachte Verfahren eine erleichterte und schnellere Abwicklung, was deren Realisierung fördert.
  8. Vermeidung von Konflikten: Die Planungsgenauigkeit wird erhöht, da eine externer Ziviltechniker die Korrektheit bestätigt. Somit können potentielle Probleme bereits in der Planungsphase eliminiert werden und es kann folglich eine höhere Ausführungsqualität erreicht werden.
  9. Erleichterte Anpassungen: Das vereinfachte Verfahren ermöglicht eine flexiblere und schnellere Anpassung von Bauvorhaben, wenn Änderungen erforderlich sind.
  10. Geringere Rechtsunsicherheiten: Durch klare Vorgaben und eine schnelle Bewilligung sinken die rechtlichen Unsicherheiten für Bauherren und Investoren.

Diese Vorteile machen das vereinfachte Verfahren nach §70a besonders attraktiv für  Projekte, die schnell und effizient umgesetzt werden sollen.

Sie haben noch Fragen oder möchten Sich zum vereinfachten Baubewilligungsverfahren gem. § 70a BO Wien weitergehend beraten lassen?

Kontaktieren Sie uns und wir finden mit Ihnen eine passende Lösung.

Unser Architekturbüro unterstützt Sie gerne bei der Einreichung Ihres Bauvorhabens und wir stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und Ihr Projekt reibungslos genehmigt wird.

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