Bauwerksbuch Wien
gemäß § 128a WBO –
rechtssicher & vollständig

Als staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker übernehmen wir die vollständige Erstellung, Prüfung und digitale Registrierung Ihres Bauwerksbuches bei der Stadt Wien.

31.12.2027
Gebäude vor 1919
Dringend – Frist läuft bereits. Bauakt-Wartezeiten einkalkulieren!
31.12.2030
Gebäude 1919 – 1945
Frühzeitig beginnen – Altbauten erfordern mehr Vorlaufzeit
ab 1.7.2024
Registrierungspflicht
Erstellte Bücher müssen in der Bauwerksbuchdatenbank Wien registriert werden
bis € 21.000
Verwaltungsstrafe
Baupolizei MA 37 kann Sanktionen bei Verstoss verhängen
57.000+
Altbauten benötigen ein Bauwerksbuch bis 2030
§ 128a
Wiener Bauordnung – Novelle 2023
4–8 Wo.
Wartezeit MA 37 Bauakt-Aushebung
2 Wt.
Antwort auf Ihre Anfrage
Rechtliche Grundlagen

Was ist das Bauwerksbuch –
und wer ist verpflichtet?

Die Bauordnungsnovelle 2023 hat in Wien die Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuches gemäß § 128a WBO eingeführt. Dieses Dokument ist für alle Neu-, Zu- und Umbauten verpflichtend und muss bis zur Erstattung der Fertigstellungsanzeige erstellt und registriert sein.

Auch bestehende Gebäude, die vor dem 1. Januar 1919 errichtet wurden, sind von dieser Verpflichtung betroffen: für diese muss bis zum 31. Dezember 2027 ein Bauwerksbuch erstellt und registriert werden. Gebäude zwischen 1919 und 1945 haben Frist bis 31.12.2030.

Das Bauwerksbuch enthält alle wesentlichen Bauteile eines Gebäudes, bei denen eine Verschlechterung potenziell gefährlich werden könnte: insbesondere Tragwerke, Fassaden, Dächer, Geländer und Brüstungen. Zusätzlich sind Bauteile, die aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften regelmäßig überprüft werden müssen, ebenfalls zu dokumentieren – z.B. Abgasanlagen, Aufzüge, Klimaanlagen.

Das fertige Bauwerksbuch muss in der digitalen Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien registriert werden. Nur ein staatlich befugter Ziviltechniker oder gerichtlich beeideter Sachverständiger darf diese Erstregistrierung vornehmen.

Gesetzliche Grundlage: § 128a Bauordnung für Wien

Verpflichtende Inhalte
  • Baubewilligungen, Fertigstellungsanzeigen, Benützungsbewilligungen
  • Identifizierung der regelmäßig zu prüfenden Bauteile
  • Tragwerke, Gebäudehülle, Geländer und Brüstungen
  • Zeitpunkt der Erstprüfung und Prüfintervalle
  • Qualifikationsanforderungen der Prüfpersonen
  • Aufzeichnungen der Prüfergebnisse
  • Verzeichnis der Baugebrechen & Behebungsplan
  • Dokumentation von Änderungen bei Umbauten & Instandsetzungen
Achtung: Bei fehlendem Bauwerksbuch nach Fristablauf drohen Verwaltungsstrafen bis zu € 21.000. Die MA 37 kann die Vorlage jederzeit einfordern.
Ihr Bauwerksbuch direkt vom Ziviltechniker

Ihre Vorteile mit uns als
Ihrem Bauwerksbuch-Partner

Mit über 35 Jahren Erfahrung und 690+ Projekten in Wien kennen wir die Anforderungen der MA 37 genau.

01

Staatlich befugter Ziviltechniker

Nur ein staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker darf das Bauwerksbuch erstprüfen und in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien registrieren.

02

Bauakt-Beschaffung inklusive

Wir kümmern uns um die Aushebung der Bauakten bei der MA 37 – inklusive der üblichen Wartezeit von 4–8 Wochen. Sie müssen sich um nichts kümmern.

03

Digitale Registrierung Wien

Nach Fertigstellung übernehmen wir die vollständige digitale Einpflege und Erstregistrierung in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien.

04

Transparente Fixpreise

Sie erhalten ein verbindliches Angebot vor Beginn. Keine versteckten Kosten – klare Leistungspakete für jede Gebäudeart.

05

35 Jahre Wien-Expertise

Mit 690+ bearbeiteten Projekten kennen wir Besonderheiten der Wiener Bausubstanz, der Behördenstrukturen und der MA 37 aus langjähriger Praxis.

06

Persönliche Betreuung

Sie haben einen festen Ansprechpartner vom ersten Gespräch bis zur erfolgreichen Registrierung – persönlich, direkt, verlässlich.

Leistungen & Preise

Unser Leistungsangebot

Wählen Sie das Paket, das zu Ihrem Gebäude passt. Das verbindliche Angebot erhalten Sie nach kostenloser Erstberatung.

Einfamilienhäuser

Einfamilienhäuser

Für Ein- und Zweifamilienhäuser

  • Sichtung und Auswertung vorhandener Unterlagen
  • Bauakt-Anforderung bei der MA 37
  • Erstellung des Bauwerksbuches nach § 128a WBO
  • Digitale Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank Wien
  • Übergabe der vollständigen Dokumentation
ab € 1.500,–
Netto exkl. MwSt. · je nach Objektgröße
Bestandsgebäude

Bestandsgebäude

Für Zinshäuser & Mehrfamilienhäuser

Erstellung des Bauwerksbuches gemäß § 128a Wiener Bauordnung. Inkl. Erstprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile und Registrierung bei der Stadt Wien.

  • Erstellung des Bauwerksbuches gemäß § 128a WBO
  • Zusammenstellung der Baubewilligungen, Fertigstellungsanzeigen & Benützungsbewilligungen
  • Erstprüfung & Befundung aller sicherheitsrelevanten Bauteile
  • Mängelverzeichnis inkl. priorisiertem Behebungsplan
  • Digitale Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien
ab € 2.400,–
Netto · Richtwert · endgültiger Preis nach Besichtigung und Prüfung der vorhandenen Dokumentation. Mehrere Stiegen können als ein Bauwerksbuch erfasst werden.
Neubauten

Neubauten

Für Neu-, Zu- und Umbauten

  • Erstellung im Zuge der Planungs- und Bauphase
  • Laufende Dokumentation aller Baumaßnahmen
  • Koordination mit ausführenden Unternehmen
  • Registrierung bis zur Fertigstellungsanzeige
  • Übergabe der vollständigen Dokumentation
  • Laufende Aktualisierung auf Wunsch
Auf Anfrage
Individuelle Kalkulation
Unser Prozess

Ablauf in 5 Schritten

1

Kostenlose Anfrage

Wir klären Ihr Objekt und erstellen ein verbindliches Angebot innerhalb von 24h.

2

Unterlagen & Bauakt

Wir fordern den Bauakt bei der MA 37 an und sichten alle vorhandenen Pläne.

3

Bestandsaufnahme

Bei Bedarf führen wir einen Lokalaugenschein durch und ergänzen fehlende Infos.

4

Erstellung & Prüfung

Das vollständige Bauwerksbuch wird erstellt und durch unseren Ziviltechniker geprüft.

5

Registrierung

Wir registrieren das Buch digital in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien.

Häufige Fragen

FAQ – Bauwerksbuch Wien

Ab wann gilt die Pflicht für mein Gebäude?

Für Gebäude vor 1919 gilt die Frist 31.12.2027. Für Gebäude zwischen 1919 und 1945 ist die Frist der 31.12.2030. Neuere Gebäude unterliegen eigenen Regelungen – fragen Sie uns.

Wer darf das Bauwerksbuch erstellen?

Die Erstprüfung und Registrierung darf nur ein staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker oder ein gerichtlich beeideter Sachverständiger durchführen. Arch. DI Thomas Wagensommerer erfüllt diese Voraussetzungen.

Was kostet ein Bauwerksbuch?

Die Kosten hängen von Größe und Komplexität des Gebäudes sowie den vorhandenen Unterlagen ab. Wir bieten Fixpreispakete ab € 950,– netto. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach kostenloser Erstberatung.

Was passiert, wenn ich die Frist versäume?

Bei fehlender Registrierung nach Fristablauf können Verwaltungsstrafen bis zu € 21.000 verhängt werden. Die MA 37 ist berechtigt, die Vorlage des Bauwerksbuches jederzeit zu verlangen.

Wie lange dauert die Erstellung?

Der zeitaufwändigste Schritt ist die Bauakt-Aushebung bei der MA 37 (4–8 Wochen). Nach Eingang erstellen wir das Bauwerksbuch innerhalb von 2–4 Wochen, abhängig vom Umfang.

Benötige ich vorhandene Pläne?

Vorhandene Unterlagen beschleunigen die Arbeit. Falls keine Pläne vorhanden sind, übernehmen wir die Beschaffung beim Bauakt und können bei Bedarf eine Bestandsaufnahme vor Ort durchführen.

Was ist die Bauwerksbuchdatenbank?

Ein digitales Register der Stadt Wien, in dem alle Bauwerksücher hinterlegt sein müssen. Die Erstregistrierung darf nur durch befugte Fachleute erfolgen.

Gilt die Pflicht auch für Eigentumswohnungen?

Die Pflicht trifft primär den Gebäudeeigentümer – also in der Regel die Eigentümergemeinschaft oder den Bauwerksträger. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer Situation.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Wir laden Sie gerne zu einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch ein.

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