Als staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker übernehmen wir die vollständige Erstellung, Prüfung und digitale Registrierung Ihres Bauwerksbuches bei der Stadt Wien.
Die Bauordnungsnovelle 2023 hat in Wien die Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuches gemäß § 128a WBO eingeführt. Dieses Dokument ist für alle Neu-, Zu- und Umbauten verpflichtend und muss bis zur Erstattung der Fertigstellungsanzeige erstellt und registriert sein.
Auch bestehende Gebäude, die vor dem 1. Januar 1919 errichtet wurden, sind von dieser Verpflichtung betroffen: für diese muss bis zum 31. Dezember 2027 ein Bauwerksbuch erstellt und registriert werden. Gebäude zwischen 1919 und 1945 haben Frist bis 31.12.2030.
Das Bauwerksbuch enthält alle wesentlichen Bauteile eines Gebäudes, bei denen eine Verschlechterung potenziell gefährlich werden könnte: insbesondere Tragwerke, Fassaden, Dächer, Geländer und Brüstungen. Zusätzlich sind Bauteile, die aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften regelmäßig überprüft werden müssen, ebenfalls zu dokumentieren – z.B. Abgasanlagen, Aufzüge, Klimaanlagen.
Das fertige Bauwerksbuch muss in der digitalen Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien registriert werden. Nur ein staatlich befugter Ziviltechniker oder gerichtlich beeideter Sachverständiger darf diese Erstregistrierung vornehmen.
Gesetzliche Grundlage: § 128a Bauordnung für Wien
Mit über 35 Jahren Erfahrung und 690+ Projekten in Wien kennen wir die Anforderungen der MA 37 genau.
Nur ein staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker darf das Bauwerksbuch erstprüfen und in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien registrieren.
Wir kümmern uns um die Aushebung der Bauakten bei der MA 37 – inklusive der üblichen Wartezeit von 4–8 Wochen. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Nach Fertigstellung übernehmen wir die vollständige digitale Einpflege und Erstregistrierung in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien.
Sie erhalten ein verbindliches Angebot vor Beginn. Keine versteckten Kosten – klare Leistungspakete für jede Gebäudeart.
Mit 690+ bearbeiteten Projekten kennen wir Besonderheiten der Wiener Bausubstanz, der Behördenstrukturen und der MA 37 aus langjähriger Praxis.
Sie haben einen festen Ansprechpartner vom ersten Gespräch bis zur erfolgreichen Registrierung – persönlich, direkt, verlässlich.
Wählen Sie das Paket, das zu Ihrem Gebäude passt. Das verbindliche Angebot erhalten Sie nach kostenloser Erstberatung.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser
Für Zinshäuser & Mehrfamilienhäuser
Erstellung des Bauwerksbuches gemäß § 128a Wiener Bauordnung. Inkl. Erstprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile und Registrierung bei der Stadt Wien.
Für Neu-, Zu- und Umbauten
Wir klären Ihr Objekt und erstellen ein verbindliches Angebot innerhalb von 24h.
Wir fordern den Bauakt bei der MA 37 an und sichten alle vorhandenen Pläne.
Bei Bedarf führen wir einen Lokalaugenschein durch und ergänzen fehlende Infos.
Das vollständige Bauwerksbuch wird erstellt und durch unseren Ziviltechniker geprüft.
Wir registrieren das Buch digital in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien.
Für Gebäude vor 1919 gilt die Frist 31.12.2027. Für Gebäude zwischen 1919 und 1945 ist die Frist der 31.12.2030. Neuere Gebäude unterliegen eigenen Regelungen – fragen Sie uns.
Die Erstprüfung und Registrierung darf nur ein staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker oder ein gerichtlich beeideter Sachverständiger durchführen. Arch. DI Thomas Wagensommerer erfüllt diese Voraussetzungen.
Die Kosten hängen von Größe und Komplexität des Gebäudes sowie den vorhandenen Unterlagen ab. Wir bieten Fixpreispakete ab € 950,– netto. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach kostenloser Erstberatung.
Bei fehlender Registrierung nach Fristablauf können Verwaltungsstrafen bis zu € 21.000 verhängt werden. Die MA 37 ist berechtigt, die Vorlage des Bauwerksbuches jederzeit zu verlangen.
Der zeitaufwändigste Schritt ist die Bauakt-Aushebung bei der MA 37 (4–8 Wochen). Nach Eingang erstellen wir das Bauwerksbuch innerhalb von 2–4 Wochen, abhängig vom Umfang.
Vorhandene Unterlagen beschleunigen die Arbeit. Falls keine Pläne vorhanden sind, übernehmen wir die Beschaffung beim Bauakt und können bei Bedarf eine Bestandsaufnahme vor Ort durchführen.
Ein digitales Register der Stadt Wien, in dem alle Bauwerksücher hinterlegt sein müssen. Die Erstregistrierung darf nur durch befugte Fachleute erfolgen.
Die Pflicht trifft primär den Gebäudeeigentümer – also in der Regel die Eigentümergemeinschaft oder den Bauwerksträger. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer Situation.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches, transparentes Angebot für Ihr Bauwerksbuch.