Bauwerksbuch Wien
gemäß § 128a WBO –
rechtssicher & vollständig

Als staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker übernehmen wir die vollständige Erstellung, Prüfung und digitale Registrierung Ihres Bauwerksbuches bei der Stadt Wien.

Marktübersicht
Anbieter im Vergleich, Preisrahmen und worauf Sie bei der Wahl des richtigen Partners achten sollten
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WEG-Gutachten
Das Pflichtgutachten beim Altbauverkauf – rechtliche Grundlagen, Ablauf und Preise
Referenzen
Interaktive Karte mit allen unseren Referenzobjekten in Wien
Rechtliche Grundlagen

Was ist das Bauwerksbuch –
und wer ist verpflichtet?

Die Bauordnungsnovelle 2023 hat in Wien die Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuches gemäß § 128a WBO eingeführt. Dieses Dokument ist für alle Neu-, Zu- und Umbauten verpflichtend und muss bis zur Erstattung der Fertigstellungsanzeige erstellt und registriert sein.

Auch bestehende Gebäude, die vor dem 1. Januar 1919 errichtet wurden, sind von dieser Verpflichtung betroffen: für diese muss bis zum 31. Dezember 2027 ein Bauwerksbuch erstellt und registriert werden. Gebäude zwischen 1919 und 1945 haben Frist bis 31.12.2030.

Das Bauwerksbuch enthält alle wesentlichen Bauteile eines Gebäudes, bei denen eine Verschlechterung potenziell gefährlich werden könnte: insbesondere Tragwerke, Fassaden, Dächer, Geländer und Brüstungen. Zusätzlich sind Bauteile, die aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften regelmäßig überprüft werden müssen, ebenfalls zu dokumentieren – z.B. Abgasanlagen, Aufzüge, Klimaanlagen.

Das fertige Bauwerksbuch muss in der digitalen Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien registriert werden. Nur ein staatlich befugter Ziviltechniker oder gerichtlich beeideter Sachverständiger darf diese Erstregistrierung vornehmen.

Gesetzliche Grundlage: § 128a Bauordnung für Wien

Verpflichtende Inhalte
  • Baubewilligungen, Fertigstellungsanzeigen, Benützungsbewilligungen
  • Identifizierung der regelmäßig zu prüfenden Bauteile
  • Tragwerke, Gebäudehülle, Geländer und Brüstungen
  • Zeitpunkt der Erstprüfung und Prüfintervalle
  • Qualifikationsanforderungen der Prüfpersonen
  • Aufzeichnungen der Prüfergebnisse
  • Verzeichnis der Baugebrechen & Behebungsplan
  • Dokumentation von Änderungen bei Umbauten & Instandsetzungen
Achtung: Bei fehlendem Bauwerksbuch nach Fristablauf drohen Verwaltungsstrafen bis zu € 21.000. Die MA 37 kann die Vorlage jederzeit einfordern.
Ihr Bauwerksbuch direkt vom Ziviltechniker

Ihre Vorteile mit uns als
Ihrem Bauwerksbuch-Partner

Mit über 35 Jahren Erfahrung und 690+ Projekten in Wien kennen wir die Anforderungen der MA 37 genau.

01

Staatlich befugter Ziviltechniker

Nur ein staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker darf das Bauwerksbuch erstprüfen und in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien registrieren.

02

Bauakt-Beschaffung inklusive

Wir kümmern uns um die Aushebung der Bauakten bei der MA 37 – inklusive der üblichen Wartezeit von 4–8 Wochen. Sie müssen sich um nichts kümmern.

03

Digitale Registrierung Wien

Nach Fertigstellung übernehmen wir die vollständige digitale Einpflege und Erstregistrierung in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien.

04

Transparente Fixpreise

Sie erhalten ein verbindliches Angebot vor Beginn. Keine versteckten Kosten – klare Leistungspakete für jede Gebäudeart.

05

35 Jahre Wien-Expertise

Mit 690+ bearbeiteten Projekten kennen wir Besonderheiten der Wiener Bausubstanz, der Behördenstrukturen und der MA 37 aus langjähriger Praxis.

06

Persönliche Betreuung

Sie haben einen festen Ansprechpartner vom ersten Gespräch bis zur erfolgreichen Registrierung – persönlich, direkt, verlässlich.

Leistungen & Preise

Unser Leistungsangebot

Wählen Sie das Paket, das zu Ihrem Gebäude passt. Das verbindliche Angebot erhalten Sie nach kostenloser Erstberatung. Unsere Beispielkalkulation gilt für ein Gebäude in der Größe eines durchschnittlichen Wiener Zinshauses.

Neubau

Bauwerksbuch

Sie haben bereits alle Unterlagen – die zeitaufwendige Anforderung des Bauaktes bei der MA 37 ist nicht nötig.

  • Sichtung und Auswertung der vorhandenen Unterlagen
  • Zusammenstellung der Baubewilligungen, Fertigstellungsanzeigen & Benützungsbewilligungen
  • Erstellung des Bauwerksbuches nach § 128a WrBO
  • Bereitstellung auf unserem Bauwerksbuch-Server
  • Digitale Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank Wien
  • Übergabe der vollständigen Dokumentation
  • 1 Jahr Garantie für Ergänzungen & Terminerinnerungen
ab € 980,–
netto exkl. MwSt. · je nach Objektgröße
Neubau

Erfassung des Bauaktes & Bauwerksbuch

Erstellung des Bauwerksbuches gemäß § 128a Wiener Bauordnung. Inkl. Erstprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile und Registrierung bei der Stadt Wien.

  • Bauakt-Anforderung bei der MA 37
  • Erstellen von digitalen Kopien, Aufbereitung aller Unterlagen
  • Zusammenstellung der Baubewilligungen, Fertigstellungsanzeigen & Benützungsbewilligungen
  • Erstellung des Bauwerksbuches gemäß § 128a WrBO
  • Bereitstellung auf unserem Bauwerksbuch-Server
  • Digitale Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank Wien
  • Übergabe der vollständigen Dokumentation
  • 1 Jahr Garantie für Ergänzungen & Terminerinnerungen
ab € 1.380,–
netto exkl. MwSt. · je nach Objektgröße
Altbau

Erfassung des Bauaktes, Bauwerksbuch & Erstprüfung

 

  • Bauakt-Anforderung bei der MA 37
  • Erstellen von digitalen Kopien, Aufbereitung aller Unterlagen
  • Zusammenstellung der Baubewilligungen, Fertigstellungsanzeigen & Benützungsbewilligungen
  • Erstellung des Bauwerksbuches gemäß § 128a WrBO
  • Bereitstellung auf unserem Bauwerksbuch-Server
  • Digitale Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank Wien
  • Erstprüfung & Befundung aller sicherheitsrelevanten Bauteile
  • Mängelverzeichnis inklusive Plan zur Behebung
  • Übergabe der vollständigen Dokumentation
  • 1 Jahr Garantie für Ergänzungen & Terminerinnerungen
ab € 1.980,–
netto exkl. MwSt. · je nach Objektgröße

Auf Wunsch bieten wir Ihnen die laufende Aktualisierung und alle Folgeprüfungen an.

Verwandtes Leistungsangebot

WEG-Gutachten gemäß § 37 WEG

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung in einem Altbau ist ein Gutachten über den Bauzustand aller allgemeinen Teile gesetzlich vorgeschrieben. Wir erstellen dieses in ca. 14 Tagen – ohne den Flaschenhals Planarchiv.

Mehr erfahren
Digitaler Service

Ihr Bauwerksbuch als
lebende Online-Plattform

Projektserver & Dokumentenzugang

Jeder Kunde erhält Zugang zu unserem Projektserver. Von dort können Sie tagesaktuell alle Dokumente und Unterlagen herunterladen – jederzeit und von überall.

Dashboard & Fristenmanagement

Ab mehreren Objekten: eigene Webseite mit Prüfkalender, Maßnahmenplan und Mängelverwaltung. Integrierbar in Ihren eigenen Auftritt – auch für Miteigentümer zugänglich.

Terminbenachrichtigungen

Sie erhalten von uns regelmäßig Erinnerungen über alle mit dem Bauwerksbuch verbundenen Termine. So können Sie keine Prüffristen verpassen.

3D-Vermessung & Drohne

Auf Wunsch bieten wir vollständige digitale Bestandsermittlung: 3D-Vermessung, Punktwolken für die Gebäudedokumentation und Drohnenflug für schwer zugängliche Bereiche.

Unser Prozess

Ablauf in 5 Schritten

1

Kostenlose Anfrage

Wir klären Ihr Objekt und erstellen ein verbindliches Angebot innerhalb von 24h.

2

Unterlagen & Bauakt

Wir fordern den Bauakt bei der MA 37 an und sichten alle vorhandenen Pläne.

3

Bestandsaufnahme

Bei Bedarf führen wir einen Lokalaugenschein durch und ergänzen fehlende Infos.

4

Erstellung & Prüfung

Das vollständige Bauwerksbuch wird erstellt und durch unseren Ziviltechniker geprüft.

5

Registrierung

Wir registrieren das Buch digital in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien.

Häufige Fragen

FAQ – Bauwerksbuch Wien

Ab wann gilt die Pflicht für mein Gebäude?

Für Gebäude vor 1919 gilt die Frist 31.12.2027. Für Gebäude zwischen 1919 und 1945 ist die Frist der 31.12.2030. Neuere Gebäude unterliegen eigenen Regelungen – fragen Sie uns.

Wer darf das Bauwerksbuch erstellen?

Die Erstprüfung und Registrierung darf nur ein staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker oder ein gerichtlich beeideter Sachverständiger durchführen. Arch. DI Thomas Wagensommerer erfüllt diese Voraussetzungen.

Was kostet ein Bauwerksbuch?

Die Kosten hängen von Größe und Komplexität des Gebäudes sowie den vorhandenen Unterlagen ab. Wir bieten Fixpreispakete ab € 950,– netto. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach kostenloser Erstberatung.

Was passiert, wenn ich die Frist versäume?

Bei fehlender Registrierung nach Fristablauf können Verwaltungsstrafen bis zu € 21.000 verhängt werden. Die MA 37 ist berechtigt, die Vorlage des Bauwerksbuches jederzeit zu verlangen.

Wie lange dauert die Erstellung?

Der zeitaufwändigste Schritt ist die Bauakt-Aushebung bei der MA 37 (4–8 Wochen). Nach Eingang erstellen wir das Bauwerksbuch innerhalb von 2–4 Wochen, abhängig vom Umfang.

Benötige ich vorhandene Pläne?

Vorhandene Unterlagen beschleunigen die Arbeit. Falls keine Pläne vorhanden sind, übernehmen wir die Beschaffung beim Bauakt und können bei Bedarf eine Bestandsaufnahme vor Ort durchführen.

Was ist die Bauwerksbuchdatenbank?

Ein digitales Register der Stadt Wien, in dem alle Bauwerksbücher hinterlegt sein müssen. Die Erstregistrierung darf nur durch befugte Fachleute erfolgen. Ab 1. Juli 2024 ist die Registrierung für alle neuen Bauwerksbücher Pflicht.

Gilt die Pflicht auch für Eigentumswohnungen?

Die Pflicht trifft primär den Gebäudeeigentümer – also in der Regel die Eigentümergemeinschaft oder den Bauwerksträger. Pro Bauwerk (nicht pro Stiege oder Wohnung) wird ein Bauwerksbuch erstellt. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer Situation.

Welche Bauteile werden geprüft?

Alle sicherheitsrelevanten Bauteile: Dach, Fassade, Balkone, Fenster, Tragkonstruktion, Treppen und Geländer. Die Einstufung erfolgt in Kategorien A (gut) bis D (Gefahr im Verzug) mit entsprechenden Prüfintervallen. Details auf unserer Wissensseite.

Was ist der Unterschied zum WEG-Gutachten?

Das WEG-Gutachten (§ 37 WEG) ist beim Verkauf einer Eigentumswohnung in Altbauten vorgeschrieben und dient dem Käuferschutz. Es ist kein Ersatz für das Bauwerksbuch, kann aber als Grundlage dienen. Vorlaufzeit: ca. 14 Tage. Mehr erfahren →

Was passiert nach der Erstellung?

Das Bauwerksbuch löst einen dauerhaften Prüfzyklus aus: Hauptprüfungen alle 10 Jahre, bei Mängeln (Kategorie C/D) kürzere Intervalle. Wir übernehmen auf Wunsch alle Folgeprüfungen und erinnern Sie automatisch an fällige Termine.

Gibt es eine Garantie für Änderungen der Rechtslage?

Ja. Bei geänderten gesetzlichen Vorgaben, Weisungen der Baubehörde oder Fortschreibung des technischen Standards erhalten Sie innerhalb eines Jahres ab Erstellung eine kostenlose Aktualisierung Ihres Bauwerksbuches.

Weitere Fragen beantwortet unsere ausführliche Wissens- & FAQ-Seite →

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