Als staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker übernehmen wir die vollständige Erstellung, Prüfung und digitale Registrierung Ihres Bauwerksbuches bei der Stadt Wien.
Die Bauordnungsnovelle 2023 hat in Wien die Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuches gemäß § 128a WBO eingeführt. Dieses Dokument ist für alle Neu-, Zu- und Umbauten verpflichtend und muss bis zur Erstattung der Fertigstellungsanzeige erstellt und registriert sein.
Auch bestehende Gebäude, die vor dem 1. Januar 1919 errichtet wurden, sind von dieser Verpflichtung betroffen: für diese muss bis zum 31. Dezember 2027 ein Bauwerksbuch erstellt und registriert werden. Gebäude zwischen 1919 und 1945 haben Frist bis 31.12.2030.
Das Bauwerksbuch enthält alle wesentlichen Bauteile eines Gebäudes, bei denen eine Verschlechterung potenziell gefährlich werden könnte: insbesondere Tragwerke, Fassaden, Dächer, Geländer und Brüstungen. Zusätzlich sind Bauteile, die aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften regelmäßig überprüft werden müssen, ebenfalls zu dokumentieren – z.B. Abgasanlagen, Aufzüge, Klimaanlagen.
Das fertige Bauwerksbuch muss in der digitalen Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien registriert werden. Nur ein staatlich befugter Ziviltechniker oder gerichtlich beeideter Sachverständiger darf diese Erstregistrierung vornehmen.
Gesetzliche Grundlage: § 128a Bauordnung für Wien
Mit über 35 Jahren Erfahrung und 690+ Projekten in Wien kennen wir die Anforderungen der MA 37 genau.
Nur ein staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker darf das Bauwerksbuch erstprüfen und in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien registrieren.
Wir kümmern uns um die Aushebung der Bauakten bei der MA 37 – inklusive der üblichen Wartezeit von 4–8 Wochen. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Nach Fertigstellung übernehmen wir die vollständige digitale Einpflege und Erstregistrierung in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien.
Sie erhalten ein verbindliches Angebot vor Beginn. Keine versteckten Kosten – klare Leistungspakete für jede Gebäudeart.
Mit 690+ bearbeiteten Projekten kennen wir Besonderheiten der Wiener Bausubstanz, der Behördenstrukturen und der MA 37 aus langjähriger Praxis.
Sie haben einen festen Ansprechpartner vom ersten Gespräch bis zur erfolgreichen Registrierung – persönlich, direkt, verlässlich.
Wählen Sie das Paket, das zu Ihrem Gebäude passt. Das verbindliche Angebot erhalten Sie nach kostenloser Erstberatung. Unsere Beispielkalkulation gilt für ein Gebäude in der Größe eines durchschnittlichen Wiener Zinshauses.
Sie haben bereits alle Unterlagen – die zeitaufwendige Anforderung des Bauaktes bei der MA 37 ist nicht nötig.
Erstellung des Bauwerksbuches gemäß § 128a Wiener Bauordnung. Inkl. Erstprüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile und Registrierung bei der Stadt Wien.
Auf Wunsch bieten wir Ihnen die laufende Aktualisierung und alle Folgeprüfungen an.
Jeder Kunde erhält Zugang zu unserem Projektserver. Von dort können Sie tagesaktuell alle Dokumente und Unterlagen herunterladen – jederzeit und von überall.
Ab mehreren Objekten: eigene Webseite mit Prüfkalender, Maßnahmenplan und Mängelverwaltung. Integrierbar in Ihren eigenen Auftritt – auch für Miteigentümer zugänglich.
Sie erhalten von uns regelmäßig Erinnerungen über alle mit dem Bauwerksbuch verbundenen Termine. So können Sie keine Prüffristen verpassen.
Auf Wunsch bieten wir vollständige digitale Bestandsermittlung: 3D-Vermessung, Punktwolken für die Gebäudedokumentation und Drohnenflug für schwer zugängliche Bereiche.
Wir klären Ihr Objekt und erstellen ein verbindliches Angebot innerhalb von 24h.
Wir fordern den Bauakt bei der MA 37 an und sichten alle vorhandenen Pläne.
Bei Bedarf führen wir einen Lokalaugenschein durch und ergänzen fehlende Infos.
Das vollständige Bauwerksbuch wird erstellt und durch unseren Ziviltechniker geprüft.
Wir registrieren das Buch digital in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien.
Für Gebäude vor 1919 gilt die Frist 31.12.2027. Für Gebäude zwischen 1919 und 1945 ist die Frist der 31.12.2030. Neuere Gebäude unterliegen eigenen Regelungen – fragen Sie uns.
Die Erstprüfung und Registrierung darf nur ein staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker oder ein gerichtlich beeideter Sachverständiger durchführen. Arch. DI Thomas Wagensommerer erfüllt diese Voraussetzungen.
Die Kosten hängen von Größe und Komplexität des Gebäudes sowie den vorhandenen Unterlagen ab. Wir bieten Fixpreispakete ab € 950,– netto. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach kostenloser Erstberatung.
Bei fehlender Registrierung nach Fristablauf können Verwaltungsstrafen bis zu € 21.000 verhängt werden. Die MA 37 ist berechtigt, die Vorlage des Bauwerksbuches jederzeit zu verlangen.
Der zeitaufwändigste Schritt ist die Bauakt-Aushebung bei der MA 37 (4–8 Wochen). Nach Eingang erstellen wir das Bauwerksbuch innerhalb von 2–4 Wochen, abhängig vom Umfang.
Vorhandene Unterlagen beschleunigen die Arbeit. Falls keine Pläne vorhanden sind, übernehmen wir die Beschaffung beim Bauakt und können bei Bedarf eine Bestandsaufnahme vor Ort durchführen.
Ein digitales Register der Stadt Wien, in dem alle Bauwerksbücher hinterlegt sein müssen. Die Erstregistrierung darf nur durch befugte Fachleute erfolgen. Ab 1. Juli 2024 ist die Registrierung für alle neuen Bauwerksbücher Pflicht.
Die Pflicht trifft primär den Gebäudeeigentümer – also in der Regel die Eigentümergemeinschaft oder den Bauwerksträger. Pro Bauwerk (nicht pro Stiege oder Wohnung) wird ein Bauwerksbuch erstellt. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer Situation.
Alle sicherheitsrelevanten Bauteile: Dach, Fassade, Balkone, Fenster, Tragkonstruktion, Treppen und Geländer. Die Einstufung erfolgt in Kategorien A (gut) bis D (Gefahr im Verzug) mit entsprechenden Prüfintervallen. Details auf unserer Wissensseite.
Das WEG-Gutachten (§ 37 WEG) ist beim Verkauf einer Eigentumswohnung in Altbauten vorgeschrieben und dient dem Käuferschutz. Es ist kein Ersatz für das Bauwerksbuch, kann aber als Grundlage dienen. Vorlaufzeit: ca. 14 Tage. Mehr erfahren →
Das Bauwerksbuch löst einen dauerhaften Prüfzyklus aus: Hauptprüfungen alle 10 Jahre, bei Mängeln (Kategorie C/D) kürzere Intervalle. Wir übernehmen auf Wunsch alle Folgeprüfungen und erinnern Sie automatisch an fällige Termine.
Ja. Bei geänderten gesetzlichen Vorgaben, Weisungen der Baubehörde oder Fortschreibung des technischen Standards erhalten Sie innerhalb eines Jahres ab Erstellung eine kostenlose Aktualisierung Ihres Bauwerksbuches.
Weitere Fragen beantwortet unsere ausführliche Wissens- & FAQ-Seite →
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches, transparentes Angebot für Ihr Bauwerksbuch.